Die Besteuerung beim Wegzug aus Deutschland
Die Wegzugsbesteuerung ist ein wichtiges Thema für Personen, die Deutschland verlassen und in die Schweiz umziehen möchten. Diese Regelung zielt darauf ab, den Wertzuwachs von in Deutschland gehaltenen Kapitalanlagen (wie Anteilen an Kapitalgesellschaften) zum Zeitpunkt des Wegzugs zu besteuern. Der Grundgedanke dahinter ist, dass Deutschland das Recht zur Besteuerung dieses Wertzuwachses verliert, sobald die Person ihren steuerlichen Wohnsitz ins Ausland verlegt.
Was wird besteuert?
Im Fokus der Wegzugsbesteuerung stehen insbesondere wesentliche Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, also solche, bei denen der Wegziehende mindestens 1 % der Anteile innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Wegzug besessen hat. Der Fiskus besteuert den fiktiven Veräußerungsgewinn dieser Anteile, also den Unterschied zwischen dem ursprünglichen Kaufpreis und dem Marktwert zum Zeitpunkt des Wegzugs.
Wie funktioniert die Besteuerung?
Die Besteuerung erfolgt prinzipiell als eine Art „Exit Tax“, bei der der Wertzuwachs der relevanten Beteiligungen zum Zeitpunkt des Wegzugs erfasst und besteuert wird. Diese fiktive Besteuerung erfolgt unabhängig davon, ob tatsächlich ein Verkauf oder eine andere Veräußerung der Anteile stattgefunden hat.
Ausnahmen und Erleichterungen
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Steuerlast zu mindern oder Aufschub zu erhalten. Eine Option ist der Antrag auf eine ratenweise Zahlung der Steuer, wodurch die Belastung über mehrere Jahre verteilt werden kann. Zudem kann unter bestimmten Bedingungen eine Stundung der Steuer beantragt werden, vor allem wenn die sofortige Zahlung der Steuer zu einer erheblichen Härte führen würde.
Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz
Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und der Schweiz kann in bestimmten Fällen zur Milderung der Wegzugsbesteuerung beitragen. Das Abkommen regelt, welches der beiden Länder in welchen Fällen das Besteuerungsrecht hat, und kann dazu führen, dass bestimmte Einkünfte nur in einem der beiden Länder besteuert werden. Jedoch wird die Wegzugsbesteuerung auf Ebene des DBAs nicht direkt adressiert, weshalb individuelle Prüfungen und Beratungen unerlässlich sind.
Wichtige Schritte
Wer einen Umzug von Deutschland in die Schweiz plant, sollte frühzeitig:
- Eine umfassende steuerliche Beratung in Anspruch nehmen, um die persönlichen Auswirkungen der Wegzugsbesteuerung zu verstehen.
- Die eigenen Vermögenswerte und Kapitalbeteiligungen genau prüfen und bewerten.
- Mögliche Steuerstundungen oder Ratenzahlungen mit dem Finanzamt klären.
- Die Regelungen des DBA zwischen Deutschland und der Schweiz in Betracht ziehen und wie diese die persönliche Situation beeinflussen.
Fazit
Die Wegzugsbesteuerung ist ein komplexes Thema mit erheblichen finanziellen Konsequenzen. Die individuelle Situation kann stark variieren, abhängig von den spezifischen Vermögenswerten und der persönlichen steuerlichen Lage. Daher ist eine professionelle Beratung unerlässlich, um unerwartete Steuerbelastungen zu vermeiden und den Umzug in die Schweiz so reibungslos wie möglich zu gestalten.