Aufgrund der Anpassung des Schulden- und Konkursgesetzes und weiterer Gesetzte ab 01.01.2025, gibt es folgende neue Mechanismen: Gesellschaften, die überschuldet sind werden inskünftig von den Steuerämtern an das Handelsregister- und Konkursamt gemeldet, so dass eine Einreichung einer überschuldeten Bilanz bei der Steuererklärung zukünftig in ein Konkursverfahren mündet. Konkursverfahren werden zukünftig zudem an die zuständige Staatsanwaltschaft überwiesen zur Überprüfung. Eine weitere Folge wird sein, dass die Nichtbezahlung öffentlich-rechtlicher Abgaben zu Konkursen führen wird. Bis anhin war dies nur über den Mechanismus der Quermeldung der Betreibungsämter an das Handelsregisteramt in einem langwierigen Vorgang möglich. Angesichts dieser bevorstehenden Änderungen ist es ratsam, sorgfältig zu überlegen, wie man mit überschuldeten Gesellschaften umgeht, und gegebenenfalls Maßnahmen wie eine ordnungsgemäße Liquidation oder Konkursaufklärung vor dem Inkrafttreten der neuen Regeln in Erwägung zu ziehen, um mögliche rechtliche und finanzielle Risiken zu minimieren. Für eine detaillierte Beratung und Unterstützung wäre es sinnvoll, sich an unsere Rechts- und Steuerexperten zu wenden.
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