Handelsregistergeschäfte im Dezember 2024 / Garantiefrist
Quelle:
https://zg.ch/de/volkswirtschaftsdirektion/handelsregister-und-konkursamt/handelsregisteramt
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Das Handelsregisteramt Zug informiert:
Erfahrungsgemäss geht beim Handelsregisteramt Zug in den Monaten November und Dezember ein Mehrfaches der sonst üblichen Anzahl an Geschäften und Vorprüfungsgesuchen ein. Es muss deshalb gegen Ende Jahr mit einer längeren Bearbeitungszeit als üblich gerechnet werden. Geschäfte, welche zwingend bis Ende Dezember 2024 eingetragen werden müssen, sollten daher frühzeitig, jedoch spätestens bis zum 5. Dezember 2024 (Eingang beim Handelsregisteramt) eintragungsfähig eingereicht werden.
Nach dem 5. Dezember 2024 eingehende Geschäfte werden im Rahmen unserer Kapazitäten so schnell wie möglich bearbeitet. Wir sind bestrebt, dass auch möglichst viele dieser Geschäfte noch bis Ende Jahr eingetragen werden.
Bitte beachten Sie, dass ab dem 5. Dezember 2024 bis Ende Jahr grundsätzlich keine Vorprüfungen vorgenommen werden. Ausnahmen bilden lediglich komplexere bzw. grössere Transaktionen nach vorgängiger Absprache.
Wir weisen Sie darauf hin, dass wir auch zwischen Weihnachten und Neujahr für Sie da sind.
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Wir bitten unsere Mandanten um Beachtung dieser Frist und rechtzeitige Kontaktaufnahme für die Vorbereitung entsprechender Rechtsgeschäfte.